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Leinenpflicht für Hunde im Wald und Waldrand

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald ihrem natürlichen Jagdinstinkt nachgehen, Tieren nachrennen und diese verletzen.


Verletzte Wildtiere verenden oft qualvoll und müssen von ihrem Leiden erlöst werden. Jungtiere, die auf ihre Mutter angewiesen sind können danach ebenfalls eingehen.


Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren.


Deshalb gilt die Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und 50 Meter ausserhalb.


Quelle: (angepasstes Hundegesetz: § 11e)


Leinenpflicht Flyer PDF
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SRF-Beitrag vom 16. Januar 2023 mit Jäger und Jagdaufseher Roland Krienbühl.

Foto und Video: SRF und Jagdzuerich.ch





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